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Cookie-Richtlinie

Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheitserklärung

Stand der Erklärung: 25. Juni 2025
Gültig für: occhio.com und alle zugehörigen Unterseiten.

1. Einleitung

Die Occhio GmbH ist bestrebt, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die offizielle Unternehmenswebsite einschließlich des Storefinders, Produktkonfigurators und der Unterseiten.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise barrierefrei gemäß den oben genannten rechtlichen Vorgaben.

Bewertungsgrundlage:

  • Interne Selbstbewertung nach WCAG 2.1 (AA)
  • Einsatz automatisierter Prüftools (z.B. axe, WAVE)
  • Manuelle Stichproben auf Seiten mit hohem Nutzeraufkommen
  • Bewertung durchgeführt am 01.06.2025

Eine vollständige Umsetzung der Barrierefreiheit ist schnellstmöglich geplant.

3. Nicht barrierefreie Inhalte

a) Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften

  • PDF-Dokumente (z.B. Kataloge, Broschüren) sind nicht vollständig mit strukturellen Tags versehen.
  • Eingebettete Videos (Produktseiten, Kampagnen) enthalten nicht durchgehend Untertitel oder Audiodeskriptionen.
  • Kontraste einzelner UI-Komponenten (z.B. Produktfilter, Call-to-Actions) genügen nicht vollständig den WCAG-Kriterien.
  • Formularelemente sind nicht durchgängig mit ARIA-Labels versehen oder für Screenreader optimiert.
  • Bild-Alternativtexte fehlen teilweise bei dekorativen oder markenorientierten Bildern.
     

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Der 3D-Produktkonfigurator und interaktive Showroom-Elemente können aufgrund ihrer technologischen Komplexität derzeit nicht vollständig barrierefrei angeboten werden.
  • Temporäre Aktionsseiten und Events, die kurzfristig veröffentlicht werden, lassen sich aktuell nicht durchgehend barrierefrei umsetzen.

c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

  • Externe Inhalte wie Google Maps oder eingebettete Vimeo-Videos entziehen sich der redaktionellen Kontrolle und können nicht durchgehend barrierefrei angeboten werden.
  • Inhalte, die vor dem 25. Juni 2025 veröffentlicht wurden, wurden bislang nicht rückwirkend angepasst.
  • Live-Videoinhalte fallen nicht unter die gesetzliche Verpflichtung zur barrierefreien Nachbearbeitung.

4. Feedback und Kontakt

Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:

Occhio GmbH
Wiener Platz 7, 81667 München
Telefon: +49 89 44 77 86 30
Fax: +49 89 44 77 86 39
E-Mail: info@occhio.com

5. Schlichtungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Meldung erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de

6. Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 20. Juni 2025 erstellt. Eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung erfolgt, insbesondere bei wesentlichen Änderungen an Struktur oder Inhalten der Website.

Garantiebedingungen

Garantiebedingungen

der Occhio GmbH, WienerPlatz,81667, München(„Occhio“)

 

Produkte von Occhio überzeugen durch eine einzigartige Detailfreude und außergewöhnliche Tiefe in der Produktqualität. 

 

Als Zeugnis dieser Qualität gewährt Occhio Garantien gemäß den nachfolgend beschriebenen Bedingungen. 

I. Allgemeine Bedingungen 

  1. Registrierung. Für den Erhalt der in diesen Garantiebedingungen beschriebenen Occhio care Garantie ist eine erfolgreiche Registrierung notwendig.  

    Die Registrierung wird durch Sie als Kunde vorgenommen und muss innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten nach dem Kauf abgeschlossen sein und die vollständigen Kundendaten, einschließlich einer gültigen E-Mail-Adresse, enthalten. Die für die Garantieabwicklung notwendigen Kundendaten (Name, Kontaktinformationen, Produktdaten) werden an den jeweiligen Servicepartner übermittelt, bei dem die Leuchte gekauft wurde, um die erfolgreiche Durchführung der Garantieregistrierung zu dokumentieren. 

    Die Garantiebedingungen für Occhio care werden Ihnen im Rahmen der Registrierung oder auf der Occhio-Website auf einem dauerhaften Datenträger – z. B. durch Möglichkeit des Downloads als PDF – zur Verfügung gestellt. Alternativ können die Garantiebedingungen auch in einer separaten E-Mail übermittelt werden. Im Rahmen des Occhio care Garantieprogramms erhalten registrierte Kunden regelmäßig Informationen zu Produktneuheiten, Innovationen sowie vertrieblichen und werblichen Inhalten von Occhio. Ein Widerspruch gegen den Erhalt dieser Informationen ist jederzeit möglich, ohne dass dadurch die Gültigkeit der Garantie berührt wird.

    Die Occhio magic move warranty wird beim Kauf der Leuchtenmodelle Mito sospeso move und Mito cosmo move, die mit der Funktion »magic move«  ausgestattat sind automatisch gewährt; eine Registrierung ist hierfür nicht notwendig. Die Garantiebedingungen für die Occhio magic move warranty erhalten Sie zusammen mit der Rechnung per E-Mail. 

  2. Erwerb der Leuchten. Die Garantien gemäß diesen Garantiebedingungen gelten für Leuchten, die entweder unmittelbar von Occhio oder über einen autorisierten Occhio Händler erworben wurden. Als Kunde im Sinne dieser Garantiebedingungen gilt, wer eine solche Leuchte auf diese Art erworben hat. 

  3. Beginn der Garantiefristen.  Die Garantiefristen beginnen mit dem Kaufdatum.

  4. Garantiegebiet. Das Garantiegebiet umfasst Afghanistan, Åland-Inseln, Australien, Österreich, Aserbaidschan, Bahrain, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Kambodscha, Kanada, China, Elfenbeinküste, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Ägypten, Estland, Färöer-Inseln, Finnland, Frankreich, Deutschland, Ghana, Griechenland, Guernsey, Haiti, Hong Kong, Ungarn, Island, Indien, Indonesien, Iran, Irland, Israel, Italien, Kasachstan, Kenia, Kuwait, Laos, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macao, Madagaskar, Malaysia, Mali, Malta, Mexiko, Monaco, Montenegro, Niederlande, Niederländische Antillen, Neuseeland, Nigeria, Norwegen, Oman, Philippinen, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Ruanda, San Marino, Saudi-Arabien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Spanien, Swasiland, Schweden, Schweiz, Taiwan, Tansania, Thailand, Türkei, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Vanuatu, Vietnam.

  5. Beweislast. Der Kunde trägt die Beweislast für die Voraussetzungen der nach diesen Garantiebedingungen gewährten Garantien. Änderungen der Beweislast hinsichtlich der gesetzlichen Gewährleistungsrechte sind damit nicht verbunden.

 

II. Garantieerklärung

  1. Occhio care. Occhio gewährt Kunden auf sämtliche neu erworbenen Occhio Leuchtenmodelle und Strahler nach erfolgreicher Registrierung eine unentgeltliche Garantie von 5 Jahren (Occhio care). 

  2. Occhio magic move warranty. Für die Leuchten mit der Funktion »magic move« gewährt Occhio Kunden darüber hinaus auf die elektrische Höhenverstellung eine zusätzliche Garantie von 10 Jahren (Occhio magic move warranty). 
    Für Leuchten, die bereits mit der Occhio magic move warranty ausgeliefert werden, ist diese unentgeltlich. Für Leuchten, die noch nicht mit dieser Garantie ausgeliefert wurden, kann diese von Kunden gegen eine einmalige Zahlung bei Occhio oder einem autorisierten Occhio Partner zu den jeweils aktuell geltenden Preisen erworben werden. In diesem Fall beginnt die Garantie ebenfalls ab dem ursprünglichen Kaufdatum der Leuchte, nicht ab dem Zeitpunkt des Erwerbs der Garantie. 

 

III. Umfang der Garantien, Ausschlüsse

  1. Occhio care. Die Garantie erstreckt sich auf Material, Konstruktions- und/oder Fabrikationsfehler, die innerhalb des Garantiezeitraums aufgetreten sind und gilt für das gesamte Produkt inkl. Funktionsausfall der LED. Ausgenommen ist der Funktionsausfall der elektrischen Höhenverstellung »magic move« sowie die planmäßige Deaktivierung dieser Funktion nach 5.000 vollständigen Fahrzyklen.  Dieser Fall ist ausschließlich durch die Occhio magic move warranty abgedeckt. 

  2. Occhio magic move warranty. Die Garantie gilt ausschließlich für die elektrische Höhenverstellung »magic move« und deckt den Fall ab, dass diese innerhalb des Garantiezeitraums das Ende ihrer wartungsfreien Nutzungsdauer erreicht hat und daher deaktiviert wird. Dies tritt nach 5.000 vollständigen Fahrzyklen ein, wobei ein vollständiger Fahrzyklus dem Hoch- und Herunterfahren über einen Fahrweg von mindestens 20 cm entspricht.

    Darüber hinaus deckt die Occhio magic move warranty Defekte und Funktionsstörungen der elektrischen Höhenverstellung »magic move« ab, sofern diese im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs gem. den jeweiligen Produkt- und Anwendungsspezifikationen in der Montage- und Gebrauchsanleitung innerhalb des Garantiezeitraums auftreten – auch dann, wenn die wartungsfreie Nutzungsdauer von 5.000 vollständigen Fahrzyklen noch nicht erreicht wurde.  

  3. Aus- und Einbaukosten, Transportkosten. Aus- und Einbau der Leuchte sowie deren Anlieferung an den Occhio Partner zum Zweck der Abwicklung der Garantie sind nicht Bestandteil der Garantien und erfolgen durch den Kunden auf eigene Kosten.

     

  4. Ausschlüsse. Von den Garantien ausgeschlossen sind: 

    1. normale Abnutzung und Verschleiß sowie Beeinträchtigungen durch Softwarefehler;

    2. Beschädigungen, die auf vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Garantieberechtigten oder durch Dritte zurückzuführen sind;

    3. Schäden oder Funktionsbeeinträchtigungen, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen (z.B. Missbrauch oder Überschreitung der vorgesehenen Nutzung, Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung, sonstige nicht bestimmungsgemäße Nutzung);

    4. Eingriffe, Reparaturversuche oder Veränderungen an der Leuchte durch den Kunden oder Dritte;

    5. Funktionsveränderungen infolge von Materialermüdung, Verschmutzungen oder äußeren Einflüssen (z.B. Wasser, Feuer, mechanische Belastung);

    6. Abweichungen des Produkts in Darstellung, Farbe oder Ausführung gegenüber Abbildungen oder Angaben in unseren Katalogen, Prospekten oder sonstigen Verkaufsunterlagen;

    7. Produkte anderer Hersteller, die als Handelsware lediglich über Occhio vertrieben, jedoch nicht von Occhio hergestellt wurde;

    8. Ausstellungsstücke (z. B. PoS-Ware), die bereits vor dem Erwerb in Gebrauch waren.

 

IV. Technische und nutzungsbezogene Voraussetzungen der Garantien

 

  1. Allgemeine Voraussetzungen für beide Garantiearten

    1. Fachgerechte Montage der Leuchte durch einen Elektrofachbetrieb; 

    2. Bestimmungsgemäße Verwendung gem. den jeweiligen Produkt- und Anwendungsspezifikationen in der Montage- und Gebrauchsanleitung; 

    3. Einhaltung der spezifizierten Betriebsparameter, insbesondere hinsichtlich Netzspannung, und Umgebungstemperatur; 

    4. Ausschließliche Verwendung von Leuchtmittel gem. IEC-Normen und Freigabe für die jeweilige Leuchte gem. Montageanleitung;

    5. Unverzüglicher Austausch von Leuchtmittel nach Erreichen ihrer Lebensdauer; 

    6. Fachgerechte und regelmäßige Durchführung der Wartungserfordernisse;

 

  1. Zusätzliche Voraussetzungen für die Occhio magic move warranty
    1. Nachweis von mindestens 5.000 vollständigen Fahrzyklen (vgl. Ziffer III Nr.2) oder Nachweis eines Defekts bzw. einer Funktionsstörung der Funktion »magic move« im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs innerhalb des Garantiezeitraums – auch wenn die 5.000 Fahrzyklen noch nicht erreicht wurden;

    2. Deaktivierung der elektrischen Höhenverstellung nach Erreichen von 5.000 vollständigen Fahrzyklen oder nachweisbarer Ausfall der Funktion »magic move« infolge eines Defekts innerhalb des Garantiezeitraums;

    3. Keine Überschreitung der durchschnittlichen Nutzung von max. fünf vollständigen Fahrzyklen pro Tag. Ein Dauerbetrieb mit durchschnittlich mehr als fünf Fahrzyklen pro Tag gilt nicht als bestimmungsgemäße Nutzung und schließt den Garantieanspruch aus; 

    4. Inanspruchnahme der Garantie frühestens 1.000 Tage nach dem Kaufdatum - ausgenommen sind nachweisbare Defekte oder Funktionsstörungen, die vor Ablauf dieses Zeitraums im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs auftreten. Ziffer IV Nr.2 lit.c bleibt unberührt.

 

V. Garantieleistung

 

  1.   Occhio care. Stellt sich nach Prüfung eines als Garantiefall gemeldeten Produkts heraus, dass die reklamierten Mängel tatsächlich vorliegen und von Occhio care  abgedeckt sind, steht es Occhio frei, nach eigenem Ermessen entweder den Mangel zu beheben, einen von uns gewählten gleichartigen oder gleichwertigen Ersatz zu liefern oder den Kaufpreis zu erstatten. 

    Im Falle einer Ersatzlieferung behält sich Occhio vor, ein technisch weiterentwickeltes Modell oder ein Produkt mit zumutbaren, geringfügigen Abweichungen hinsichtlich Design und Eigenschaften bereitzustellen.

    Ersatzprodukte oder -teile, soweit sie von der Garantie umfasst sind, unterliegen für die verbleibende Dauer des ursprünglichen 5-jährigen Garantiezeitraums des ersetzten Produkts oder des Produkts, in das sie eingebaut werden, ebenfalls der Garantie gegen Material, Fabrikations- und/oder Konstruktionsfehler.

  2. Occhio magic move warranty. Im Garantiefall bietet Occhio den Austausch der Leuchte gegen eine gleichwertige, runderneuerte Leuchte an.

    Der Garantieberechtigte erhält dabei kostenlos eine runderneuerte Austauschleuchte mit neuer Antriebseinheit. Diese kann in einzelnen Komponenten gebraucht sein, entspricht jedoch in Funktion, Oberfläche und Ausstattung der ursprünglichen Leuchte. Sollte eine solche Austauschleuchte nicht verfügbar sein, wird eine gleichwertige neue Leuchte bereitgestellt.

    Innerhalb der 10-jährigen Laufzeit kann der Kunde den Austauschanspruch mehrmals geltend machen, jeweils unter den oben genannten Voraussetzungen. Zur Wahrung der Garantieansprüche bei mehrfacher Inanspruchnahme innerhalb der 10-jährigen Laufzeit ist jede Geltendmachung mit vollständiger Dokumentation der bisherigen Austauschvorgänge zu belegen. 

  3. Abwicklung bei nicht bestehendem Garantieanspruch. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass die Voraussetzungen für einen Garantieanspruch nicht gegeben sind, wird der Kunde durch Occhio oder den autorisierten Partner entsprechend informiert und dem Kunden die voraussichtlichen Kosten einer Reparatur außerhalb der Garantie mitgeteilt. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, wird die Leuchte entsprechend repariert. Lehnt der Kunde das Angebot ab, wird die Leuchte ohne Reparatur und auf Kosten des Kunden an ihn zurückgesendet.

  4. Keine Verlängerung des Garantiezeitraums. Die Garantiezeit beider Garantien wird durch die Erbringung der Garantieleistungen nicht verlängert oder neu gestartet; sie läuft weiter bis zum Ende der ursprünglichen Garantiedauer ab Kaufdatum.

 

 

VI Garantieabwicklung

  1. Occhio care 

    1. Frist zur Mängelanzeige. Mängel, die auf einen Fabrikations- und/oder Materialfehler zurückzuführen sind, sind innerhalb von zwei Wochen nach deren Entdeckung schriftlich oder in Textform dem Occhio Partner, bei dem das Produkt gekauft wurde, zu melden.

    2. Einzureichende Unterlagen. Dem Garantieantrag ist ein Kaufbeleg mit Kaufdatum oder ein gleichwertiger Nachweis mit eindeutig erkennbarem Kaufdatum beizufügen.

    3. Abwicklung über den Occhio Partner. Die Garantieabwicklung erfolgt ausschließlich über den Occhio Partner oder den Occhio Flagshipstore bei dem die Leuchte gekauft wurde, nicht direkt über Occhio. Der Occhio-Partner übernimmt dabei die Vorprüfung des Garantieanspruchs und organisiert gegebenenfalls die Rücksendung des Produkts an Occhio. Nach Prüfung und Versand der Austauschleuchte durch Occhio wird diese an den Occhio Partner zurückgeliefert, der die Austauschleuchte anschließend an den Kunden übergibt.

    4. Prüfvorbehalt und Rücksendung. Occhio prüft abschließend den geltend gemachten Garantieanspruch. Erforderliche Rücksendungen der Leuchte an Occhio werden durch den Occhio-Partner auf dessen Kosten organisiert. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein Garantieanspruch besteht, gilt die Regelung unter Ziffer V.3 (Abwicklung bei nicht bestehendem Garantieanspruch)

  2. Occhio magic move warranty

    1. Frist zur Mängelanzeige. Die Deaktivierung der Höhenverstellung bei Erreichen der maximalen Fahrzyklen ist innerhalb von zwei Wochen nach Eintreten der Deaktivierung an Occhio zu melden.

    2. Einzureichende Unterlagen. Zusätzlich zu den In Ziffer VI 1 lit b.) genannten Unterlagen ist ein Nachweis über die Fahrzyklen beizufügen, z. B. ein Screenshot aus der Occhio air App.

    3. Abwicklung über Occhio. Es gilt die Regelung von Ziffer VI. Nr. 1 lit d.

    4. Prüfvorbehalt und Rücksendung. Die Inanspruchnahme der Garantie setzt die Rücksendung der zu ersetzenden Leuchte an Occhio voraus. Mit Eingang der zurückgesendeten Leuchte geht deren Eigentum auf Occhio über. Der Garantieberechtigte erwirbt das Eigentum an der Austauschleuchte nur, wenn die Rücksendung der zu ersetzenden Leuchte ordnungsgemäß erfolgt ist. Eine ordnungsgemäße Rücksendung liegt vor, wenn die Leuchte vollständig und unbeschädigt (abgesehen vom Garantiefall) zurückgesendet wird. Stellt sich nach Prüfung heraus, dass kein Garantieanspruch besteht, gilt die Regelung unter V.3. („Abwicklung bei nicht bestehendem Garantieanspruch“).

 

VII. Übertragbarkeit der Garantien

Die Occhio magic move warranty ist übertragbar. Eine gesonderte Zustimmung durch Occhio ist hierfür nicht erforderlich.
Die Occhio care Garantie ist nicht übertragbar und gilt ausschließlich für den ursprünglichen Käufer. Eine Übertragung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Occhio.

 

VII. Verhältnis zu anderen Rechten, Haftung

  1. Diese Garantien gewähren dem Kunden zusätzliche Rechte neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Gesetzliche Gewährleistungsrechte sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz werden von diesen Garantieerklärungen nicht eingeschränkt und können unabhängig von und parallel zu diesen Garantiebedingungen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Dies gilt auch für die Ansprüche gegen den Occhio Partner und/oder Installateur. 

  2. Die Anerkennung eines Garantieanspruchs durch Occhio begründet keine über die in diesen Garantiebedingungen ausdrücklich genannten Leistungen hinausgehende Verpflichtung oder Haftung. Insbesondere haftet Occhio im Rahmen dieser Garantie nicht für etwaige mittelbare Schäden, Sonder- oder Folgeschäden, Vermögensschäden einschließlich dem Verlust tatsächlicher oder erwarteter Gewinne, Zinsen, Erträge, erwarteter Einsparungen oder Geschäfte, Schädigungen des Firmenwerts, und Schäden jeglicher Art, die Dritten entstanden sind. Im Übrigen richtet sich die Haftung von Occhio ausschließlich nach den jeweils gültigen Verkaufsbedingungen. 

 

IX. Schlussbestimmungen

  1. Für das Rechtsverhältnis aus und im Zusammenhang mit der Garantie gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts. 

  2. Soweit der Garantienehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten, die sich aus in Zusammenhang mit den Garantieerklärungen ergeben, München.